Zurück zur Startseite
13. November 2011

Fraktion DIE LINKE: Entscheidung zu Battke darf nicht letztes Wort bleiben

Zur Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts, dass der Entzug der Kehrerlaubnis für Herrn Battke mit geltendem Recht nicht zu vereinbaren ist, erklärt die innenpolitische Sprecherin der Fraktion Gudrun Tiedge:

„Die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts ist mehr als bedauerlich, allerdings muss zur Kenntnis genommen werden, dass sich das Gericht an geltendem Recht zu orientieren hat. Da dem so ist, muss jetzt der Landesgesetzgeber aktiv werden, um das geltende Recht  so auszugestalten, dass bekennende Rechtsextreme in Sachsen-Anhalt nicht Amtsträger sein können und dürfen.


DIE LINKE sieht damit die Landesregierung und den Landtag in der Pflicht, hier endlich rechtliche Klarheit herzustellen.


Im Übrigen hat das Oberverwaltungsgericht eine Revision beim Bundesverwaltungsgericht zugelassen. DIE LINKE erwartet, dass davon Gebrauch gemacht wird, da auch dies ein Schritt zu mehr Rechtssicherheit und Rechtsklarheit bedeuten würde.“